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Sgb xi 150 absatz 2

SGB XI § 150 Sicherstellung der pflegerischen Versorgung § SGB 11 - Einzelnorm Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis Sozialgesetzbuch (SGB) - Elftes Buch (XI) - Soziale Pflegeversicherung (Artikel 1 des Gesetzes vom Mai , BGBl. I S. ) § Sicherstellung der pflegerischen Versorgung, Kostenerstattung für Pflegeeinrichtungen und Pflegebedürftige.
Fragen und Antworten zur Umsetzung der Kostenerstattungs Fußnote. (+++ Hinweis: Zur Verlängerung der Frist/des Zeitraums nach § Abs. 6 Satz 1 bzw. § Abs. 6 Satz 2 bis einschließlich Juni vgl. V v. I +++) § SGB XI Sicherstellung der pflegerischen Versorgung, Kostenerstattung für Pflegeeinrichtungen und Pflegebedürftige (1) Im Fall einer wesentlichen.
§ 150 SGB XI Sicherstellung der pflegerischen Versorgung

Vereinbarungen, Richtlinien, Formulare - GKV-Spitzenverband I S. ) § a. Pflegebonus zur Anerkennung der besonderen Leistungen in der Coronavirus-SARS-CoVPandemie. (1) Die zugelassenen Pflegeeinrichtungen sind verpflichtet, jeder und jedem ihrer Beschäftigten im Jahr eine einmalige Sonderleistung nach Maßgabe der Absätze 2 bis 6 und 8 (Corona-Pflegebonus) zu zahlen.


sgb xi 150 absatz 2

§ 150 SGB XI Sicherstellung der pflegerischen Versorgung Die in den Absätzen 2 bis 4 und 6 genannten Corona-Pflegeboni können nicht nach § Absatz 2 erstattet werden. Auch wenn ein nach Absatz 9 erhöhter Corona-Pflegebonus als Sonderleistung vergleichbare Sonderleistungen gezahlt werden, können die gezahlten Beträge nicht nach § Absatz 2 erstattet werden. Sonderleistungen nach Satz.

§ 110 SGB XI Regelungen für die private Pflegeversicherung

Dezember (Text neue Fassung) (6) 1 Die Absätze 1 bis 5b gelten bis einschließlich März 2 Absatz 5d gilt in dem Zeitraum vom Mai bis einschließlich März ← frühere Fassung von § nächste Fassung von § →. ← vorherige Änderung durch Artikel 3.


§ 150 SGB 11 - Sicherstellung der pflegerischen Versorgung (§ Absatz 1 SGB XI), – die Erstattung von pandemiebedingt anfallenden außerordentlichen Aufwendungen und Mindereinnahmen für zugelassene Pflegeeinrichtungen (§ Absatz 2 bis 4 SGB XI), – die Kostenerstattung in Höhe der ambulanten Pflegesachleistungen zur Vermeidung von Versorgungsengpässen (§ Absatz 5 SGB XI).
Vereinbarungen, Richtlinien, Formulare - GKV-Spitzenverband

§ 150 SGB XI, Sicherstellung der pflegerischen Versorgung, K Alle nach dem SGB XI zugelassenen Pflegedienste, Tages-, Nacht- und Kurzzeitpflegeeinrichtungen sowie Pflegeheime, einschließlich der Betreuungsdienste nach § 71 Absatz 1a SGB XI, können die Kostenerstattung in Anspruch nehmen. Dies gilt auch für zugelassene Einrichtungen, die nach § 91 SGB XI auf eine Vergütungs- bzw.


§ 150a SGB XI - Pflegebonus zur Anerkennung der besonderen Die Maßnahmen nach § Absatz 1 und 6, § sowie § Absatz 1 bis 5b SGB XI sind bis zum Ablauf des September befristet. Der Anspruch auf Pflegeunterstüt-zungsgeld für 20 Arbeitstage gemäß § Absatz 5d SGB XI ist bis zum Ablauf des De-zember befristet. B. Besonderer Teil.